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Warum unser Dörpvereen ?

Die Gründung dieses Vereins erfolgte in der Absicht, der Bevölkerung in Elbergen einen Ansprechpartner für viele Zuständigkeiten zu bieten.

 

Das erklärte Ziel des Bürgervereins „Dörpvereen Elbergen siet 890 e. V.“ ist

die Förderung

  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • der Heimatpflege und Heimatkunde
  • des traditionellen Brauchtums
  • Förderung der Dorfgemeinschaft
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur und
  • Förderung des Sports.

 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und der Dorfgemeinschaft. Der Zweck wird insbesondere durch die Schaffung und den Unterhalt von Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, durch die Organisation von Heimat- und Brauchtumsfesten und durch Erhalten, Verschönern und Weiterentwickeln des gesamten Dorfes bzw. der Gemarkung Elbergen und dessen Erscheinungsbildes verwirklicht. Hierzu gehören insbesondere auch die Pflege der Dorfgemeinschaft und der Erhalt des Dorfgemeinschaftshauses mit einem bedarfsgerechten Angebot aller Generationen, die Dorfentwicklung, die Dorfgemeinschaft und Vereinsleben, Leben und Arbeiten, Tourismus, Klimaschutz und eine nachhaltige Denkweise sowie die Förderung der Infrastruktur.

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden. Dem Vereinsvermögen wachsen solche Spenden und andere Zuwendungen Dritter unmittelbar zu, die ausdrücklich dazu bestimmt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Rücklagen dürfen nur im Rahmen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts gebildet werden. Der Verein ist politisch, rassisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Der Satzungszweck wird auch durch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechtes erreicht werden.

 

Im Besonderen möchte der Bürgerverein für die Erhaltung und Bewirtschaftung der im Jahre 1956 erbauten Schule einstehen, die seit 1975 als Dorfgemeinschaftshaus genutzt wird und als Antragsteller und Trägerverein für das neue Projekt „Sanierung, Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses nebst Nebengebäude und Anlagen“ fungieren.

 

 

Dies ist das erklärte Hauptziel des Bürgervereins, um den Gemeindemitgliedern aus allen Altersschichten auch zukünftig die Möglichkeit zu Zusammenkunft, Austausch, Abstimmung, Geselligkeit, Integration und Weiterentwicklung im Zentrum des Dorfes bieten zu können, da das jetzige Gebäude aufgrund Ihres baulichen Zustands nicht mehr den Anforderungen der Gemeinde genügen und nicht ausreichend dimensioniert ist. Um der Nachfrage nach weiteren Angeboten nachzukommen, ist der Erhalt bzw. die Erweiterung der des Dorfgemeinschaftshauses von besonderer Wichtigkeit, da ansonsten ein Wegzug in andere Gemeinden absehbar ist.